Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt die Entscheidungen des Bundestages um und macht ihm Vorschläge für Gesetze und Verträge.

Die Bundesregierung ist Teil der vollziehenden Gewalt. Sie hat die Aufgabe, die Gesetze auszuführen, die der Bundestag beschließt. Statt „ausführen“ kann man auch „vollziehen“ sagen. Deshalb spricht man von der ausführenden oder vollziehenden Gewalt.

Die Bundesregierung schlägt Bundesrat und Bundestag auch Gesetze vor. Oder sie bereitet in Verhandlungen mit anderen Ländern Verträge vor.

Im Artikel 62 des deutschen Grundgesetzes steht: „Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern“.

Zu der Regierung gehören:

  • Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin,
  • Die Bundesminister und Bundesministerinnen.

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Regierung. Er oder sie entscheidet auch, welche Ministerien es gibt und wer Minister oder Ministerin werden soll.

Die Minister und Ministerinnen haben verschiedene Aufgaben. Zum Beispiel:

  • Der Finanzminister oder die Finanzministerin verwaltet das Geld und kümmert sich um die Steuern.
  • Der Umweltminister oder die Umweltministerin ist für den Schutz der Umwelt zuständig.

Manchmal nennt man die Bundesregierung auch Bundeskabinett oder nur Kabinett. Das Kabinett trifft sich einmal in der Woche. Es berät sich und trifft Entscheidungen für Deutschland. Das Kabinett überlegt zum Beispiel:

  • Welche Probleme gibt es in Deutschland?
  • Wie können wir die Probleme lösen?
  • Brauchen wir ein neues Gesetz?

Das Kabinett kann aber nur einen Vorschlag für ein Gesetz machen. Der Bundestag und der Bundesrat entscheiden dann über den Vorschlag.

Die Bundesregierung ist eines der fünf Verfassungsorgane.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //


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