Bundeskanzlerin/Bundeskanzler

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist der Chef oder die Chefin der Regierung.

Das heißt: Der Kanzler oder die Kanzlerin leitet die Regierung. Er oder sie hat viel Verantwortung in der Politik.

  • Der Kanzler oder die Kanzlerin gibt die Richtlinien vor und sagt was gemacht wird, wenn es zu einem Streit in der Regierung kommt.
  • Der Kanzler oder die Kanzlerin schlägt dem Bundespräsidenten vor, wer Minister oder Ministerin werden soll.
  • Der Kanzler oder die Kanzlerin kann den Bundespräsidenten auch bitten, Minister und Ministerinnen zu entlassen. Der Bundespräsident ernennt oder entlässt dann Minister oder Ministerinnen, wie Kanzler oder Kanzlerin es vorgeschlagen hat.

Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin

Nach der Bundestagswahl wählen die Abgeordneten im Bundestag den Kanzler oder die Kanzlerin. Der Kanzler oder die Kanzlerin muss vom Bundestag mit einer absoluten Mehrheit gewählt werden. Die absolute Mehrheit wird deshalb auch „Kanzlermehrheit“ genannt. Im dritten Wahlgang gilt diese Regel nicht mehr.

Wenn ein neuer Bundeskanzler oder eine neue Bundeskanzlerin vom Bundestag gewählt ist, dann wird die Person vom Bundespräsident zum Kanzler oder zur Kanzlerin ernannt.

Der Bundestag kann den Kanzler oder die Kanzlerin entlassen, wenn er gleichzeitig einen neuen oder eine neue wählt. Eine solche Abstimmung nennt man konstruktives Misstrauensvotum.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //


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