Bundesminister/Bundesministerin

Die Bundesminister und Bundesministerinnen sind Teil der Bundesregierung.

Die Minister und Ministerinnen haben verschiedene Aufgaben, z.B.:

  • Der Finanzminister oder die Finanzministerin verwaltet das Geld und kümmert sich um die Steuern.
  • Der Umweltminister oder die Umweltministerin ist für den Schutz der Umwelt zuständig.

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin kann entscheiden, wie viele Bundesminister und Bundesministerien es geben soll und welche Aufgaben sie haben. Der Kanzler oder die Kanzlerin schlägt dem Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin vor, wer Minister oder Ministerin werden soll. Um gut arbeiten zu können, muss der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin häufig Absprachen und Vorschläge berücksichtigen.

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ernennt dann die Minister und Ministerinnen.

Bundesminister und Bundesministerinnen leiten ein Bundesministerium.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //


Bundespräsidentin/Bundespräsident

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